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Die Anfertigung von Entwürfen durch den Designer erfordert eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und ist kostenpflichtig. Die Berechnung des Honorars richtet sich nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. Die Vergabe von Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Druck, Versand, Programmierung) im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung nimmt der Designer nur nach Vereinbarung im Namen des Auftraggebers mit entsprechender Vollmacht auf dessen Rechnung vor. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags erforderlich sind (Produktionsüberwachung, Objektbesichtigungen, Betreuung von Fototerminen etc.) werden die Fahrtkosten und Spesen separat berechnet.